Frage 5021 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Ein Angler fischt unbefugt in einem Bach, hat aber noch nichts gefangen. Liegt eine Straftat vor?

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Richtige Antwort zu Frage 5021

  • C: ja, denn das Auswerfen der fangfertigen Angel ins Fischwasser ist bereits strafbar
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