Frage 5010 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Wenn im Bayerischen Fischereigesetz der Begriff „Fische “gebraucht wird, gilt dies als Sammelbegriff für

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Richtige Antwort zu Frage 5010

  • B: Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln
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