Frage 5010 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Wenn im Bayerischen Fischereigesetz der Begriff „Fische “gebraucht wird, gilt dies als Sammelbegriff für
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Richtige Antwort zu Frage 5010
- B: Fische, Neunaugen, Krebse, Fluss-, Teich- und Perlmuscheln
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
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