Frage 5076 von 1052 · Fischerprüfung Bayern
Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 5076
- B: vom 1. Mai bis 30. Juni
Weitere Fragen: Fischereirecht und Rechtskunde
- 5077Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?
- 5078Ist in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) für die Brachse eine Schonzeit festgesetzt?
- 5079Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5080Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5081Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?
- 5082Welche Art ist nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) nicht ganzjährig geschont?