Frage 5076 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

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Richtige Antwort zu Frage 5076

  • B: vom 1. Mai bis 30. Juni
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