Frage 4174 von 1052 · Fischerprüfung Bayern

Muss der gefangene Fisch nach dem Betäuben und Töten ausgenommen und sofort im Angelgewässer ausgewaschen werden?

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Richtige Antwort zu Frage 4174

  • B: Nein, es ist besser, diesen mit mitgebrachtem Trinkwasser zu reinigen und dann gekühlt aufzubewahren.
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